Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und ...
Im ambulanten Bereich verhandeln die Kassenärztliche Vereinigung stellvertretend für die Ärzteschaft mit den Krankenkassen. Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (Rechtsaufsicht).